Innere Medizin Dr. Wolfgang Lang
 
 
   
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Wahlarzt

Als Wahlarzt verrechne ich direkt mit meinen Patienten, die in weiterer Folge die Möglichkeit haben die Honorarnote bei ihrer Krankenversicherung einzureichen.

Wie funktioniert die Abrechnung?


Nach erfolgter ärztlicher Behandlung erhalten Sie eine Honorarnote sowie ein Ansuchen um Rückerstattung der Kosten, das Sie bei Ihrer zuständigen Krankenkasse (direkt oder auf dem Postweg) einreichen können.

Bei Sofortzahlung (bar oder per Bankomat-Kasse) erledigen wir gerne für Sie die Einreichung bei Ihrer Krankenkasse und Sie erhalten automatisch einen Teil des Honorars rückerstattet.

Andernfalls ist auch die Zahlung mit Erlagschein möglich.
Bitte haben Sie keine Hemmungen sich bei uns über die anfallenden Kosten
zu informieren!

Wie hoch ist die Kostenrückerstattung bei Patienten der Gebietskrankenkasse?

Sind Sie Patient der OÖ Gebietskrankenkasse, können Sie mit einer Rückerstattung der Kosten von etwa 50% rechnen.

Wie hoch ist die Kostenrückerstattung bei anderen Pflichtversicherungen?

Sind Sie Patient der kleinen Krankenkassen (zB OÖ Krankenfürsorgen, SVA der gewerblichen Wirtschaft, BVA, VAEB), können Sie mit einer Rückerstattung der Kosten von etwa 80% rechnen.

   
 
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