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Wahlarzt
Als Wahlarzt verrechne ich direkt mit meinen Patienten, die
in weiterer Folge die Möglichkeit haben die Honorarnote
bei ihrer Krankenversicherung einzureichen.
Wie funktioniert die Abrechnung?
Nach erfolgter ärztlicher Behandlung erhalten Sie eine
Honorarnote sowie ein Ansuchen um Rückerstattung der Kosten,
das Sie bei Ihrer zuständigen Krankenkasse (direkt oder
auf dem Postweg) einreichen können.
Bei Sofortzahlung (bar oder per Bankomat-Kasse) erledigen
wir gerne für Sie die Einreichung bei Ihrer Krankenkasse
und Sie erhalten automatisch einen Teil des Honorars rückerstattet.
Andernfalls ist auch die Zahlung mit Erlagschein möglich.
Bitte haben Sie keine Hemmungen sich bei uns über die anfallenden
Kosten
zu informieren!
Wie hoch ist
die Kostenrückerstattung bei Patienten der Gebietskrankenkasse?
Sind Sie Patient der OÖ Gebietskrankenkasse,
können Sie mit einer Rückerstattung der Kosten von
etwa 50% rechnen.
Wie hoch ist die Kostenrückerstattung
bei anderen Pflichtversicherungen?
Sind Sie Patient der kleinen Krankenkassen
(zB OÖ Krankenfürsorgen, SVA der gewerblichen Wirtschaft,
BVA, VAEB), können Sie mit einer Rückerstattung
der Kosten von etwa 80% rechnen.
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